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Kredit·KfW

KfW Einbruchschutz – Kredit (159)

Förderkredit für Maßnahmen zum Einbruchschutz: Einbruchhemmende Türen, Fenster, Alarmanlagen, Bewegungsmelder etc.

Max. Förderung: Kredit bis 50.000€ pro Wohneinheit zu günstigen Zinsen
Antrag: VOR Beauftragung
Energieberater: Empfohlen

Wichtig: Handwerker erst beauftragen, NACHDEM die Förderzusage vorliegt. Ein Kostenvoranschlag ist erlaubt — aber keine Unterschrift!

Voraussetzungen

Einbruchhemmende Maßnahmen nach DIN-Normen
Einbau durch Fachunternehmen

Wichtige Hinweise

Zuschuss seit 2024 ausgelaufen
Kredit weiterhin über Programm 159 möglich
Zertifizierte Produkte verwenden (RC2 oder besser)
Zum KfW-Portal